Kennen Sie Ihr Regal?

Lagerregale werden in (fast) jedem Unternehmen eingesetzt. Jeder kennt sie und nutzt sie. Es gibt sie in vielen Formen und an alle möglichen Bedürfnisse angepasst. Regale tragen höchste Lasten und werden im Allgemeinen als langlebige und robuste Einrichtungen wahrgenommen.

Dies ist bei Regalen in Industriequalität, wie auch wir sie vertreiben, auch absolut korrekt. Die sichere und langanhaltende Nutzbarkeit hat allerdings bestimmte Voraussetzungen. So muss zuerst einmal das Regal korrekt nach den Herstellervorgaben montiert werden. Der Anwender muss bei Nutzung eines Regales grundsätzlich die Belastbarkeit und die richtige Bedienungsart kennen.  Und selbstverständlich muss sichergestellt werden, dass eventuell aufgetretene Schäden schnellstmöglich erkannt und beseitigt werden.

Sicherheit nach Vorschrift!

Die Einhaltung der oben genannten Vorgaben wird durch die Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 234 (ehemals ZH 1/428) vorgeschrieben. Hier wird allerdings nicht spezifiziert, wann ein Mangel am Regal vorliegt. Um die Umsetzung der Regalsicherheit noch genauer zu definieren und vor allem um auch europaweit einheitliche Standards zu schaffen, wurde auf gesamteuropäischer Ebene die Euronorm DIN EN 15635 erlassen.

Was Sie als Betreiber eines Regals beachten müssen…

Sie müssen sicherstellen dass die Regale korrekt gemäß den Herstellervorgaben montiert werden. (Dokumentation und Unterlagen aufbewahren!)

Sie müssen Ihre Mitarbeiter über die Belastbarkeit und die korrekte Benutzung informieren. Regale mit über 200 kg Fachlast müssen grundsätzlich Schilder direkt am Regal angebracht werden, die folgende Angaben enthalten:

Hersteller, Einführer oder Händler

Typbezeichnung, Artikelnummer

Baujahr, Kommissionsnummer

Zulässige Fach- und Feldlasten

Sie müssen einen Beauftragten für die Lagersicherheit benennen. Der Name des Sicherheitsbeauftragten sollte allen potentiellen Anwendern des Regals bekannt gemacht werden. Der Sicherheitsbeauftragte muss unter anderem eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchführen und einen regelmäßigen Zeitraum festlegen in dem die Regale betriebsintern zu prüfen sind (meist wöchentlich). Diese Inspektionen müssen in als formaler, schriftlicher Bericht aufbewahrt werden.

Sie sind verpflichtet in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten eine Experteninspektion durch eine „befähigte Person“ durchführen zu lassen.
Als befähigte Person gilt, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur wirkungsvollen und sicheren Prüfung von Arbeitsmittel (in diesem Fall Regalen) verfügt. Diese Kenntnisse müssen in einer Prüfung abgenommen und bescheinigt werden.

Die Experteninspektion wird in der Regel als externe Dienstleistung bezogen. Wir haben Regalprüfer im Unternehmen und bieten Ihnen die jährliche Prüfung gern an!

Der genaue Ablauf der Regalprüfung wird in der DIN EN 15635 definiert.

Bei der Experteninspektion wird Ihre gesamte Regalanlage einer ausführlichen Sichtprüfung unterzogen.
Eventuell vorhandene Schäden werden begutachtet und dokumentiert.
Es wird geprüft, ob Hersteller- und Traglastangaben vorhanden sind.

Folgende Regaltypen können wir für Sie prüfen.

Fachbodenregale (Steckregale, Schraubregale, Archivregale)

Palettenregale

Kragarmregale

Einfahrregale

Durchfahrregale

Durchlaufregale

Mehrgeschossige Regalanlagen & Lagerbühnen

Wenn Sie an der Durchführung einer Regalprüfung durch uns interessiert sind nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns telefonisch unter 069-222201260 oder über unser Kontaktformular.