Wir prüfen Ihre Leitern!
Laut der aktuellen Betriebsversicherungsverordnung müssen Leitern, Tritte und Gerüste in regelmäßigen Zeitabständen auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Prüfung muss durch eine "befähigte Person" erfolgen, sprich eine Person die per Definition durch Ihre Berufausbildung, Ihre Berufserfahrung und Ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeismittel verfügt.
Wir haben nun unsere Mitarbeiter entsprechend schulen lassen und können Ihne die Prüfung zu besten Konditonen anbieten. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an...

